Neue juleica.de
Ab jetzt gibt es eine neue juleica.de Seite. Diese integriert jetzt auch die Antragstellung. Somit wird aus juleica.de und juleica-antrag.de eine Seite.
Die Jugendleiter*in-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber*innen. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen. Mehr Infos
Hier findest du alle News und Meldungen rund um die Juleica
Ab jetzt gibt es eine neue juleica.de Seite. Diese integriert jetzt auch die Antragstellung. Somit wird aus juleica.de und juleica-antrag.de eine Seite.
Auch die Jugendleiter*in-Card (Juleica) wird hin und wieder vom Mythos Neutralität erreicht. Dabei wird die Angst verbreitet, es könnte „rechtliche“ Konsequenzen haben, wenn ein Träger trotz erfolgreich absolvierter Ausbildung keine Juleica ausstellt. Solche Ängste sind unbegründet. Dass es keinen Rechtsanspruch geben kann, wird durch einen Blick auf den Zweck der Juleica klar: Sie dient der Legitimation gegenüber Teilnehmenden, Erziehungsberechtigten und staatlichen wie nichtstaatlichen Stellen sowie als Berechtigungsnachweis für die Rechte und Vergünstigungen, die an die Eigenschaft als ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätige Person anknüpfen. zur Meldung
Wer unter welchen Bedingungen wie eine Juleica beantragen kann, wird je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.
Zwar gibt es bundesweite Mindestanforderungen und Voraussetzungen, aber auch landesspezifische Regelungen.













